Pflichten des Betreibers

  • Bereitstellung der Einbau- und Betriebsanleitung beim Rührwerk oder an einem dafür vorgesehenen Platz.
  • Bereitstellung der Einbau- und Betriebsanleitung in der Sprache des Personals.
  • Sicherstellen, dass das gesamte Personal die Einbau- und Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat.
  • Alle anlagenseitigen Sicherheitseinrichtungen und Not-Aus-Schaltungen sind aktiv und wurden auf eine einwandfreie Funktion geprüft.
  • Das Rührwerk ist für den Einsatz in den vorgegebenen Betriebsbedingungen geeignet.